Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der Vermittlungsleistungen von Hausly durch Kundinnen und Kunden. Bitte lesen Sie die AGB vor Ihrer ersten Buchung sorgfältig durch. Mit jeder Buchungsanfrage über WhatsApp, E-Mail oder unsere Website bestätigen Sie, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
01Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen, die Hausly, Inhaber Juan Hofer, Anemonenstrasse 43, 8047 Zürich (nachfolgend «Hausly» oder «wir»), gegenüber Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz (nachfolgend «Kunde» oder «Sie») erbringt.
1.2 Hausly betreibt unter hausly.ch eine Vermittlungsplattform für kleinere Dienstleistungen im häuslichen Bereich im Grossraum Zürich. Die Vermittlung erfolgt zwischen Kunden und unabhängigen, selbstständigen Helfern (nachfolgend «Helfer»).
1.3 Diese AGB regeln ausschliesslich das Verhältnis zwischen Hausly und dem Kunden. Das Vertragsverhältnis über die eigentliche Dienstleistung kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Helfer zustande (siehe Ziffer 3).
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hausly hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.5 Die Vermittlungsleistungen von Hausly richten sich ausschliesslich an Privatpersonen für nicht-gewerbliche Zwecke. Eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung ist ausgeschlossen.
02Rolle von Hausly als Vermittler
2.1 Hausly tritt ausschliesslich als Vermittler zwischen Kunde und Helfer auf. Hausly erbringt selbst keine handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Dienstleistungen.
2.2 Hausly ist nicht Vertragspartei des zwischen Kunde und Helfer abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags. Hausly schuldet keine Erbringung der vom Helfer übernommenen Tätigkeit.
2.3 Die Helfer sind selbstständig erwerbende Dienstleister, die nicht in einem Anstellungsverhältnis zu Hausly stehen. Sie entscheiden frei, ob und welche Aufträge sie annehmen, organisieren ihre Arbeit eigenständig und sind selbst für die Erfüllung ihrer steuer-, sozialversicherungs- und versicherungsrechtlichen Pflichten verantwortlich.
2.4 Hausly wählt die Helfer nach eigenen Kriterien aus (Identitätsprüfung, persönliches Gespräch, Erfassung von Erfahrung und Spezialgebieten). Die Helfer werden je nach Erfahrung und Qualifikation verschiedenen internen Helfer-Gruppen («Pools») zugeordnet.
2.5 Hausly leitet die Auftragsanfrage des Kunden — einschliesslich Beschreibung der Aufgabe, Ort der Ausführung und Wunschtermin — an diejenige Helfer-Gruppe weiter, die nach Einschätzung von Hausly für die Art und den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe geeignet ist. Die Anfrage wird nicht öffentlich, sondern ausschliesslich innerhalb der jeweiligen internen Helfer-Gruppe verteilt. Die einzelnen Helfer entscheiden eigenständig und freiwillig, ob sie einen Auftrag übernehmen möchten. Hausly nimmt keine individuelle Zuteilung eines bestimmten Helfers zu einem bestimmten Auftrag vor.
2.6 Hausly übernimmt keine Garantie für die fachliche Eignung des einzelnen Helfers im konkreten Auftrag oder für das Ergebnis der erbrachten Tätigkeit. Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung des Auftrags liegt beim Helfer.
03Vertragsschluss
3.1 Der Kunde übermittelt seine Anfrage an Hausly per WhatsApp, E-Mail oder über die Website. Die Anfrage enthält insbesondere die gewünschte Leistung, den Ort und den Wunschtermin.
3.2 Hausly bestätigt dem Kunden Verfügbarkeit, Helfer und Preis. Mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden (in der Regel per WhatsApp-Nachricht) kommt:
- der Vermittlungsvertrag zwischen Hausly und dem Kunden zustande, und
- der Dienstleistungsvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Helfer zustande.
3.3 Hausly bestätigt dem Kunden die Buchung unter Angabe von Helfer, Leistung, Termin und Preis. Diese Bestätigung gilt als Buchungsnachweis.
3.4 Hausly behält sich vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn kein geeigneter Helfer verfügbar ist oder die Anfrage ausserhalb des Tätigkeitsgebiets liegt.
04Preise und Zahlung
4.1 Die auf hausly.ch genannten Preise sind Richtwerte für typische Aufträge. Der konkrete Preis für einen Auftrag wird vor der Buchung verbindlich zwischen Hausly, Helfer und Kunde vereinbart.
4.2 Die genannten Preise sind reine Arbeitspreise vor Ort und beziehen sich auf die Ausführung der vereinbarten Leistung am Einsatzort. Anfahrtskosten sind nicht Teil des Preises und werden dem Kunden auch nicht zusätzlich verrechnet. Hausly stellt sicher, dass die Helfer-Pools so organisiert sind, dass für jeden Auftrag ein lokal ansässiger Helfer mit kurzem Anfahrtsweg verfügbar ist.
4.3 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Hausly ist nicht MWST-pflichtig (jährlicher Umsatz unter CHF 100'000).
4.4 Der Kunde schuldet das Honorar direkt dem Helfer. Die Bezahlung erfolgt nach Erbringung der Leistung wahlweise per:
- TWINT
- Bargeld
- Rechnung (mit Zahlungsfrist 10 Tage)
4.5 Der Kunde erhält vom Helfer eine Quittung bzw. Rechnung. Die Quittung kennzeichnet, dass die Vermittlung durch Hausly erfolgt ist.
4.6 Hausly erhält vom Helfer eine Vermittlungsgebühr von 30 % des Auftragspreises. Diese Gebühr ist im vom Kunden gezahlten Preis bereits enthalten — dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Vermittlungskosten.
4.7 Bei Zahlungsverzug ist der Helfer berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr ab Fälligkeit zu verlangen. Mahnkosten gehen zulasten des Kunden.
05Ausführung des Auftrags
5.1 Der Helfer führt den Auftrag persönlich, sorgfältig und fachgerecht aus. Bei Verhinderung kann Hausly nach Rücksprache mit dem Kunden einen Ersatzhelfer vermitteln oder den Termin verschieben.
5.2 Stellt sich während der Ausführung heraus, dass der Auftrag wesentlich umfangreicher oder komplexer ist als ursprünglich beschrieben, informiert der Helfer unverzüglich sowohl den Kunden als auch Hausly und stimmt das weitere Vorgehen ab. Mehrleistungen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Rechnung gestellt.
5.3 Der Kunde stellt dem Helfer Zugang zum Einsatzort sicher und ist während der Auftragsausführung erreichbar.
5.4 Der Auftrag gilt als ordnungsgemäss erfüllt, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde und der Kunde keine offensichtlichen Mängel unverzüglich beanstandet hat.
06Stornierung und Umbuchung
6.1 Der Kunde kann eine Buchung kostenlos stornieren, sofern die Stornierung mindestens 4 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei Hausly eingeht.
6.2 Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen des Kunden behält sich der Helfer vor, eine Aufwandsentschädigung von 50 % des vereinbarten Auftragspreises in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung deckt Anfahrt und reservierte Arbeitszeit ab.
6.3 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 4 Stunden vor dem ursprünglichen Termin kostenlos möglich, sofern ein Helfer verfügbar ist.
6.4 Bei Stornierung durch den Helfer (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) versucht Hausly, einen Ersatzhelfer zu vermitteln oder einen neuen Termin anzubieten. Eine Schadenersatzpflicht von Hausly besteht in solchen Fällen nicht.
6.5 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Dienstleistungen in der Schweiz grundsätzlich nicht. Mit Beginn der Ausführung verliert der Kunde das Recht auf kostenlose Stornierung.
07Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen wahrheitsgetreu und vollständig anzugeben. Dazu gehören insbesondere Art und Umfang der Aufgabe, besondere Gegebenheiten am Einsatzort (z.B. tragende Wände, schwere Möbel, Tierhaltung).
7.2 Der Kunde sorgt dafür, dass der Helfer am vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten erhält.
7.3 Der Kunde stellt sicher, dass für die Auftragsausführung erforderliche Materialien (z. B. das aufzubauende Möbelstück, Lampe inklusive Leuchtmittel) sowie das benötigte Werkzeug vor Ort verfügbar sind. Werkzeug und Verbrauchsmaterialien werden vom Helfer grundsätzlich nicht mitgebracht. Wünscht der Kunde, dass der Helfer Werkzeug oder Materialien mitbringt, ist dies bei der Buchung anzugeben; hierfür fällt ein angemessener Aufpreis an, der vor der Buchung kommuniziert wird.
7.4 Der Kunde behandelt den Helfer mit Respekt. Sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Aggression führen zum sofortigen Abbruch des Auftrags; das volle Honorar bleibt geschuldet.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Helfer nicht ausserhalb der über Hausly vermittelten Aufträge unter Umgehung der Vermittlung direkt zu beauftragen. Bei einem Verstoss schuldet der Kunde Hausly eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 200 pro umgangenen Auftrag.
08Mängel und Beanstandungen
8.1 Meldung. Stellt der Kunde nach Auftragsausführung Mängel fest, hat er diese unverzüglich, spätestens jedoch innert 48 Stunden, dem Helfer und Hausly per WhatsApp oder E-Mail (hello@hausly.ch) zu melden.
8.2 Aktive Begleitung durch Hausly. Hausly wird bei jeder gemeldeten Beanstandung persönlich involviert und unterstützt aktiv die Suche nach einer fairen Lösung. Hausly nimmt zeitnah Kontakt mit Kunde und Helfer auf und vermittelt zwischen den Parteien, bis eine zufriedenstellende Regelung gefunden ist.
8.3 Nachbesserung. Bei berechtigten Beanstandungen wird grundsätzlich eine kostenlose Nachbesserung durch den Helfer angestrebt. Der Helfer ist im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten (Art. 368 OR) zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, sofern der Mangel von ihm zu vertreten und die Nachbesserung zumutbar ist.
8.4 Alternative Lösungen. Ist eine Nachbesserung durch den ursprünglichen Helfer nicht möglich oder unzumutbar, bemüht sich Hausly um eine alternative Lösung. Mögliche Lösungswege sind insbesondere:
- die Vermittlung eines anderen Helfers zur Nachbesserung
- die Vermittlung einer angemessenen Preisreduktion (Minderung) zwischen Kunde und Helfer
- im Einzelfall eine kulante Entschädigung durch Hausly aus eigenen Mitteln (z. B. teilweiser Verzicht auf die Vermittlungsgebühr oder Gutschrift für einen Folgeauftrag)
8.5 Goodwill-Charakter. Über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus bietet Hausly seine vermittelnde und unterstützende Tätigkeit freiwillig und im Rahmen seiner Möglichkeiten an. Es besteht hieraus kein einklagbarer Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Lösung.
8.6 Abgrenzung. Die vertragliche Haftung für die Mängelfreiheit des Werks liegt beim Helfer. Hausly ist nicht Vertragspartei des Dienstleistungsvertrags zwischen Kunde und Helfer und übernimmt keine vertragliche Gewährleistungspflicht für die Arbeit des Helfers. Allfällige Leistungen von Hausly im Rahmen der Mängelregelung (Ziffer 8.4) erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
09Haftung
9.1 Haftung des Helfers. Der Helfer haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die er bei der Auftragsausführung schuldhaft verursacht, nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 41 ff. und 394 ff. OR).
9.2 Haftung von Hausly. Hausly haftet ausschliesslich für die sorgfältige Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit. Eine Haftung von Hausly für Handlungen oder Unterlassungen des Helfers — insbesondere für Schäden an Personen, Sachen oder am Auftragsgegenstand — ist ausgeschlossen.
9.3 Beschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Hausly auf Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
9.4 Höhere Gewalt. Hausly haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Umstände ausserhalb seines Einflussbereichs verursacht werden (z.B. Krankheit eines Helfers, Wetterereignisse, behördliche Anordnungen).
9.5 Versicherung. Es wird empfohlen, dass der Kunde über eine eigene Hausrats- und Privathaftpflichtversicherung verfügt. Hausly schliesst keine Versicherung zugunsten des Kunden ab.
10Datenschutz
10.1 Hausly bearbeitet Personendaten der Kunden ausschliesslich im Rahmen der Schweizer Datenschutzgesetzgebung (revDSG) und nur soweit, wie dies für die Vermittlungstätigkeit erforderlich ist.
10.2 Damit die Vermittlung funktioniert, werden Angaben aus der Auftragsanfrage des Kunden an die geeignete interne Helfer-Gruppe weitergeleitet. Dies umfasst insbesondere:
- die Beschreibung der gewünschten Leistung
- den Ort der Auftragsausführung (Strasse und Quartier bzw. PLZ)
- den Wunschtermin
10.3 Persönliche Identifikationsdaten (vollständiger Name, Telefonnummer, exakte Adresse) werden erst dann an den ausführenden Helfer weitergegeben, wenn dieser den Auftrag verbindlich übernommen hat und die Daten für die Ausführung benötigt.
10.4 Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen. Hausly behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bereits abgeschlossene Buchungen gilt die Fassung im Zeitpunkt der Buchung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf hausly.ch einsehbar.
11.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Anwendbares Recht. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Hausly und dem Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
11.4 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
11.5 Kontakt. Bei Fragen, Beanstandungen oder Anregungen erreichen Sie uns jederzeit:
Hausly
Juan Hofer
Anemonenstrasse 43, 8047 Zürich
E-Mail: hello@hausly.ch
WhatsApp: +41 77 955 80 82
Stand: Mai 2026